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Konditionen

Finanzierung der Tagespflege im Überblick!

Die Tagespflege oder die Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflege.

Der Pflegebedürftige wird zeitweise im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung versorgt.

Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld in vollem Umfang beansprucht werden, eine Anrechnung der Leistungen erfolgt nicht.

Zunächst vorweg: für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es ein monatliches Budget in der Pflegeversicherung, mit dem die Leistungen der Tagespflege (teil)finanziert werden können.

Es beträgt ab dem 01.01.2017 für

Pflegegrad 2 689,00 €
Pflegegrad 3 1.298,00 €
Pflegegrad 4 1.612,00 €
Pflegegrad 5 1.995,00 €

Diese Beträge können ausschließlich für die Tagespflege eingesetzt werden, nicht für andere Angebote genutzt oder anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.

Der Anspruch besteht zusätzlich neben ambulanten Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.

Entlastungsleistungen

Nach dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) haben alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Um diese beziehen zu können, steht Versicherten der sogenannte Entlastungsbetrag zu.

Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat, den sie mithilfe einer Abtretungserklärung zusätzlich zum Tagespflege-Budget nutzen können.

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